VERTRAUENSPERSONEN

UNSER DOJO GEGEN GEWALT & DISKRIMINIERUNG

Wir sehen uns insbesondere in der Verantwortung ein Zeichen gegen Diskriminierung und sexualisierte Gewalt zu setzen und allen unseren Mitgliedern ein geschütztes Umfeld zu bieten sowie für ein sicheres und respektvolles Vereinsleben Sorge zu tragen.
 
Das Wohlergehen unserer Mitglieder ist uns ein wichtiges Anliegen, weshalb wir Vertrauensperson haben, die unabhängig vom Vorstand und Übungsleiter:innen agieren.
 
Die beiden wurden von den Vereinsmitgliedern ausgewählt und stellen die Anlaufstelle für Gespräche und Probleme dar, bei denen Übungsleiter:innen oder Vorstand außen vorgelassen werden möchten.

Unsere Vertrauenspersonen haben sich mit dem Kurs „Qualifizierung von Ansprechpersonen zum Schutz vor sexualisierter & interpersoneller Gewalt im Sport der Bünde, Fachverbände und Vereine“ über den LSB qualifiziert. Somit sind sie geschult zu folgenden Inhalten: 
• Prävention von sexualisierter & interpersoneller Gewalt im Sport
• Meine Rolle als Ansprechperson (AP) im Verein
• Täter*innen-Strategien
• Krisenintervention 

Solltet ihr euch als Vereinsmitglied in einer Situation unwohl fühlen und nicht den Weg über Vorstand oder die Übungsleiter:innen gehen wollen, dann meldet euch gerne jederzeit bei:

Aufgaben der Ansprechpersonen:

Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere:

  • Entgegennahme von Hinweisen, Beschwerden und Verdachtsmomenten.
  • Vertrauliches Zuhören und ernsthaftes Aufnehmen von Anliegen.
  • Information über das Schutzkonzept und bestehende Hilfsangebote.
  • Dokumentation von Vorfällen oder Meldungen gemäß den Vorgaben des Vereins.
  • Beratung über mögliche weitere Schritte und Unterstützungsangebote.
  • Vermittlung an geeignete Fachberatungsstellen, Verbände oder Behörden.
  • Unterstützung des Vereinsvorstands bei der Umsetzung und Weiterentwicklung des Schutzkonzeptes.
  • Sensibilisierung und Information der Vereinsmitglieder zum Thema Prävention und Kindeswohl.

 

Grenzen der Ansprechpersonen:

Sie:

  • führen keine eigenen Untersuchungen oder Befragungen durch,
  • bewerten keine Schuld- oder Wahrheitsfragen,
  • übernehmen keine therapeutische oder psychologische Beratung,
  • geben keine rechtliche Beratung,
  • treffen keine disziplinarischen Entscheidungen,
  • ersetzen keine Fachberatungsstellen, Jugendämter oder Strafverfolgungsbehörden,
  • garantieren keine uneingeschränkte Vertraulichkeit, wenn das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen gefährdet ist.

Grundsatz:

Ansprechpersonen unterstützen, begleiten und vermitteln. Sie hören zu, dokumentieren und helfen dabei, die richtigen Stellen einzubeziehen. Die Verantwortung für Ermittlungen, Schutzmaßnahmen und fachliche Interventionen liegt bei den dafür zuständigen Fachstellen und Behörden.

Sandra und Helge
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